Bis 2045 will der Gesetzgeber alle privaten Immobilien sowie öffentlichen Gebäude mit klimafreundlichen Standards ausgestattet sehen. Die Klimaschutzziele und die hohen Energiepreise erfordern in vielerlei Hinsicht ein Umdenken bei Besitzern von Gebäuden und Wohnungen. Doch wie können Sie von dem Sanierungstrend profitieren?


Die Rolle von Fenster und Sonnenschutz

Fenster und Sonnenschutz, der heutzutage 25 Jahre und älter ist, empfiehlt es sich zu sanieren oder sogar auszutauschen.

Ein Fenster mit Dreifachverglasung und gut dämmendem Fensterrahmen verliert 12 mal weniger Energie, als ein Rahmen mit Einfachverglasung.

Das passende Sonnenschutzprodukt kann bis zu 50% der Kühlenergie sowie 30% der Heizenergie sparen!


Staatliche Förderungen

Der Staat bietet vier unterschiedliche Arten der Förderung an, die jedoch nicht miteinander kombiniert werden können:

Die für den Fenstertausch und Sonnenschutz relevanteste Förderung ist die BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen), bei der Bauherrn 15% Förderung erhalten. Durch einen Energieberater wird geprüft, ob alle Unterlagen vorhanden sind, bevor er die technische Projektbeschreibung bei der BAFA einreicht. Von den Kosten für den Energieberater werden 50% gefördert. WICHTIG: Der Kunde muss durch den Energieberater die Förderung mit dem Angebot des Fachhändlers beantragen, bevor er den Fachhändler final beauftragt.

  • Für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) prüft ein Energieberater das Gebäude und spricht anschließend Empfehlungen aus. Für jede Maßnahme erhält der Eigentümer 20% Förderung. Es gibt keine Verpflichtung, alle Maßnahmen umzusetzen. Zusätzlich werden 80% der Kosten für die Anfertigung des iSFP erstattet.


  • Wenn mit einer Komplettsanierung das Ziel angestrebt wird, ein Effizienzhaus gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz) zu erreichen, wird durch den KfW Kredit ein günstiger Kredit inklusive Tilgungszuschuss bis zu 25% gewährt. Ein Effizienzhaus 50 bedeutet beispielsweise, dass das zu sanierende Gebäude nur 50% der Primärenergie eines Referenzhauses verbraucht.


  • Abschließend gibt es noch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung, für die kein Energieberater notwendig ist. Dabei werden 20% der Kosten über 3 Jahre verteilt von den zu zahlenden Steuern abgezogen. Voraussetzungen sind, dass der Kunde Inhaber der Wohnung ist, diese zu Wohnzwecken nutzt und das Haus mindestens 10 Jahre alt ist.
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